Uwe Feiler MdB: Zuckerverbot für Baby- und Kleinkindertees im Bundesrat beschlossen

15.05.2020
Uwe Feiler MdB
Uwe Feiler MdB

Auf Initiative der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird es zukünftig ein Zuckerverbot für Baby- und Kleinkindertees geben. Der Bundesrat beschloss heute eine entsprechende Verordnung der Ministerin, die auch den Zusatz anderer süßender Zutaten in diesen Getränken verbietet. Vorgeschrieben wird außerdem ein Hinweis auf der Verpackung, beim Zubereiten auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten zu verzichten.

 Julia Klöckner: "Zucker hat in Babytees nichts zu suchen. Deshalb habe ich eine Verordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesrat angenommen wurde. Das ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Ernährung unserer Kleinkinder. Denn die Weichen für das Ernährungsverhalten werden früh gestellt, die ersten 1000 Tage sind entscheidend. Der Konsum gezuckerter Getränke von Anfang an erhöht die Gefahr von Karies, späterem Übergewicht oder gar Adipositas. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Das Verbot werde ich umgehend erlassen."

 

Uwe Feiler MdB: " Die neue Verordnung ist der richtige Schritt, um unsere Kinder besser zu schützen. Die Risiken, die durch übermäßigen und nicht natürlichen Zucker im Baby- und Kindesalter entstehen können, halte ich für deutlich zu hoch. Daher ist der Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig & Co. der einzig richtige Weg für eine bessere Gesundheit in dem wichtigen Lebensabschnitt unserer Kleinsten. Auch wenn wir grundsätzlich auf die Eigenverantwortung der Industrie setzen sind strikte Vorgaben, insbesondere für den Schutz und die Gesundheit unserer Jüngsten, manchmal unumgänglich."

 

Die Regelung sieht konkret vor:

1. ein Verbot des Zusatzes von Zucker, Honig, Fruchtsaft (-konzentrat oder -pulver), Fruchtnektar, Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- oder Kleinkindertees,   

2. den verpflichtenden Hinweis, dass bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll, 3. die Kennzeichnungsvorgabe bzgl. des Alters, ab dem das Erzeugnis verwendet werden kann. Analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost beträgt dies vier vollendete Lebensmonate.

 

Die Verordnung ist ein wichtiger Teil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner. Die Strategie für weniger Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten wurde Ende 2018 vom Kabinett beschlossen. Zahlreiche Verbände haben sich seitdem verpflichtet, diese Inhaltsstoffe in ihren Produkten bis 2025 signifikant zu reduzieren. Kürzlich hatte es eine erste Zwischenbilanz des Max Rubner-Instituts gegeben, die die Wirksamkeit der Strategie wissenschaftlich bestätigt. 

 

Ein weiterer Baustein der ganzheitlich angelegten Ernährungspolitik ist die Entscheidung der Bundesministerin, als erweiterte Nährwertkennzeichnung den Nutri-Score auf der Vorderseite von Verpackungen einzuführen. Dieser ermöglicht es Verbrauchern, auf einen Blick die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels zu erfassen und verschiedene Produkte innerhalb einer Produktgruppe hinsichtlich ihres Nährwertes miteinander zu vergleichen.