Uwe Feiler MdB: Die Ausnahmeregelung bei der "Bon-Pflicht" muss uneingeschränkt zur Wirkung kommen

16.12.2019 | Corrado Gursch
Uwe Feiler MdB
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Uwe Feiler MdB zur aktuellen Debatte der Belegausgabepflicht: 
Das BMF und die Finanzämter sind nun am Zug – Die Ausnahmeregelung für Bäckermeister und Co. muss uneingeschränkt zur Wirkung kommen.

Mit dem 2016 eingeführten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (kurz: Kassengesetz) waren u.a. folgende Ziele verbunden:

-       Einführung einer Einzelaufzeichnungspflicht
        und einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
-       Etablierung einer Kassennachschau
-       Schaffung einer Belegausgabe- und Kassenmeldepflicht

All diese Maßnahmen dienen vorrangig der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Der letzte Punkt der Belegausgabepflicht („Bon-Pflicht“) ist nun Teil hitziger Diskussionen in der Öffentlichkeit.

Dazu Uwe Feiler MdB: „Die mit dem Kassengesetz eingeführte Ausnahmeregelung sollte bei anonymen Massengeschäften dafür sorgen, dass zum Beispiel das Bäckerhandwerk vor „Bon-Papierbergen“ für Kleinbeträge geschützt wird. Zum Ärgernis vieler Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern wird diese sinnvolle Regelung nun viel zu restriktiv durch die Finanzämter angewendet“.

Die zuständige Finanzbehörde prüft und entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen, ob im Einzelfall eine sachliche oder persönliche Härte vorliegt.

Der Bundestagsabgeordnete Feiler plädiert in diesem Zusammenhang für eine weniger strenge Auslegung der Finanzämter: „Die Union hatte sich für eine Ausnahme für Unternehmen eingesetzt, die viele Kunden in kurzer Zeit anonymisiert bedienen. Diese Regelung muss uneingeschränkt Anwendung finden, um effektiv unnötige Müllberge und berechtigten Kundenärger zu verhindern“.