Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT Zum Abstimmungsverhalten am 21.04.2021 zu Tagesordnungspunkt 1 „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Drucksache 19/28444

21.04.2021

Erklärung des Abgeordneten Uwe Feiler:

 

Zu meiner Zustimmung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erkläre ich, dass wir einheitliche, klar verständliche, transparente und nachvollziehbare Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie ergreifen müssen.

Wir befinden uns mitten in der „Dritten Welle“ und jedes weitere Todesopfer ist eines zu viel. Jetzt gilt es das Gesundheitssystem zu stützen, um anschließend wieder eine verlässliche Öffnungsperspektive für Unternehmen und die gesamte Wirtschaft zu schaffen. Tagesaktuelle Schnelltests, noch mehr Impfungen und eine datenschutzkonforme, digitale Kontaktnachverfolgung sind dabei unerlässlich. Die Maßnahmen der Länder waren in der Vergangenheit unzureichend und leider nur mäßig erfolgreich. Der Wunsch nach bundeseinheitlichen Maßnahmen ist in der Bevölkerung durch diese Erfahrung gewachsen.

Bei der Regelung der Ausgangssperren habe ich allerdings erhebliche Bedenken, sowohl was deren verfassungsrechtliche Ausgestaltung angeht, als auch den effektiven Nutzen dieser Maßnahmen. Durch die zeitlich enge Eingrenzung und regionale Verankerung halte ich sie aber noch für tragbar. Ich halte es auch für schwierig mit diesem Gesetz auf regionale Besonderheiten oder gar „Hotspots“ zu reagieren. Hier gibt es deutlich bessere Lösungen für den Einzelhandel sowie den Kinder- und Jugendsport.

Ich stimme dem Gesetzentwurf trotz meiner Bedenken zu, weil wir eine bundeseinheitliche Regelung und „Notbremse“ brauchen, um die sich wieder zuspitzende Situation in unseren Krankenhäusern und besonders den Intensivstationen unter Kontrolle zu bekommen.